Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. Kubal Bauelemente GmbH - Paul-Ehrlich-Straße 25 - 63322 Rödermark

  • 1. Vertragsbedingungen

    Für die Vertragsbedingungen sind unsere schriftliche Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Technischen Lieferbedingungen maßgebend. Unsere Angebote sind freibleibend, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

    Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • 2. Preise

    Unsere Preise und Bedingungen sind in jeweils gültigen Preislisten zusammengefaßt. Auch innerhalb der Gültigkeitsdauer dieser Listen sind wir berechtigt, angemessene Erhöhungen vorzunehmen, wenn nach Vertragsabschluß wesentliche Änderungen unserer Material-, Bearbeitungs- und Fremdkosten eintreten.

  • 3. Zahlung

    Zahlung ist innerhalb der vereinbarten Fälligkeit zu leisten. Skonto gewähren wir nach Vereinbarung, jedoch nicht vor Ausgleich übriger fälliger Forderungen. Für Zahlungs- und Skontofristen ist das Rechnungsdatum, für die Einhaltung dieser Fristen ist das Datum des Zahlungseingangs maßgebend.

    Mit welchen Forderungen eingehende Zahlungen zu verrechnen sind, wird von uns bestimmt. Aufrechnung und Zurückhaltung sind nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Käufers rechtskräftig festgestellt ist.

    Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

    Außerdem können wir die Verarbeitung und Weiterveräußerung der Ware untersagen.

  • 4. Lieferfristen, Lieferverzug

    Angegebene Lieferfristen bzw. –termine bezeichnen stets nur den ungefähren Lieferzeitpunkt ab Werk, es sei denn, ein Liefertermin wird ausdrücklich als fix bezeichnet. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.

    Wird die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Betriebsstörungen, Beschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskampf, wesentlich erschwert oder zeitweise unmöglich, sind wir für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht befreit, ohne daß daraus Ersatzansprüche des Käufers erwachsen oder der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.

    Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

  • 5. Gefahrübergang, Versand

    Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verläßt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Für von uns zu vertretende Transportschäden haften wir nur, wenn uns eine ordnungsgemäße Tatbestandsaufnahme vorgelegt wird.

  • 6. Gewährleistung und Mängelrüge

    Wir sind bestrebt, nur vertragsgemäße Ware zu liefern. Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend zu machen. Offene Mängel können nur 10 Tage nach dem Eintreffen der Lieferung gerügt werden. Andernfalls sind daraus resultierende Rechte des Käufers verwirkt. Drei Monate nach Lieferung ist auch die Haftung für verdeckte Mängel ausgeschlossen.

    In jedem Fall hat uns der Käufer eine sachgerechte Prüfung des Mangels zu ermöglichen.

    Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Käufer keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten.

  • 7. Eigentumsvorbehalt

    Sämtliche, von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung gegenwärtiger und künftiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.

    Falls unsere Waren mit anderen zu einer einheitlichen Sache vermischt oder verbunden werden, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Das gilt auch dann, wenn andere Waren als Hauptsache anzusehen sind. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer im Umfang unseres Eigentumanteils zur Sicherung an uns ab.

    Der Käufer ist berechtigt, über diese in unserem Eigentum stehenden Waren zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen – insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen – aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

    Andernfalls haben wir das Recht, auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

  • 8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

    Wir erkennen Schadenersatzansprüche jeglicher Art nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur im Umfang der Deckung und Leistung durch unsere Haftpflichtversicherung an, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Das gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

  • 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Allgemeines

    Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten, Gerichtsstand ist, soweit nicht anders vereinbart, Langen/ Hessen.

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.

Stand August 2018